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Elektrorollstuhl-Kostenrechner
Preisspanne, möglichen Krankenkassen-Anteil und Eigenanteilsspanne in unter einer Minute schätzen.
So rechnet das Tool
Formel
Marktübliche Preisspanne je Modellklasse (A/B/C, Elektromobil, faltbar), Aufschlag von rund 10–15 % für reinen Außeneinsatz, Faktor für Bezugsweg (gebraucht ca. 45–65 %, Miete ca. 12–20 % der Kaufspanne je Anschaffungsvorgang). Bei Kassenversorgung mit Verordnung wird zusätzlich die gesetzliche Zuzahlung nach § 61 SGB V berechnet: 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Hilfsmittel. Da Elektrorollstühle und Elektromobile praktisch immer deutlich über 100 € kosten, greift bei ihnen in fast allen Fällen die gesetzliche Obergrenze von 10 €. Bei einer vollständig von der Kasse genehmigten Regelversorgung ohne Zusatzausstattung entspricht der Eigenanteil damit der berechneten Zuzahlungsspanne; wird eine höherwertige Wunschausstattung oberhalb des Vertragspreises gewählt, kommen zusätzliche, individuelle Mehrkosten hinzu, die das Tool nicht beziffert.
Annahmen
Preisspannen sind grobe Marktschätzungen aus öffentlich einsehbaren Ratgeber- und Herstellerangaben zu Elektrorollstühlen und Elektromobilen in Deutschland, keine Festpreise einzelner Anbieter oder Kassen. Die gesetzliche Zuzahlung ist eine Rechtsvorschrift (§ 61 SGB V) und unabhängig vom Marktpreis des Geräts, solange dieser über der Zuzahlungs-Bandbreite liegt. Steuerliche Aspekte sind nicht eingerechnet. Bei Selbstzahlern ohne Kassenantrag entspricht der Eigenanteil der vollen Preisspanne.
Quellen
§ 33 SGB V (gesetze-im-internet.de), § 61 SGB V (gesetze-im-internet.de), GKV-Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 18 „Kranken-/Behindertenfahrzeuge" (hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de), Marktbeobachtung Elektrorollstuhl-Preisrahmen aus Ratgeber- und Herstellerquellen (siehe Abschnitt 2 der Traffic-Strategie). Stand: September 2026.
Verifizierter Testfall: Klasse B (klasse=1), Innen + Außen (einsatz=1), Neu (bezug=0), Kassenversorgung ja (kasse=1) → erwartete Ausgabe: Preisspanne 3.200 € – 6.500 €, gesetzliche Zuzahlung nach § 61 SGB V 10 € (10 % des Abgabepreises, gedeckelt bei 10 €), Eigenanteil bei vollständiger Kassen-Regelversorgung 10 € (zzgl. Hinweis auf Mehrkosten bei Wunschausstattung).
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