Glossar

6-km/h-Grenze

Wer 6-km/h-Grenze einordnen kann, bewertet Aussagen und Vergleiche in diesem Fachgebiet sicherer. Die Definition steht direkt unten.

Definition

Die 6-km/h-Grenze markiert die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, bis zu der ein Elektrorollstuhl oder Elektromobil rechtlich als Fußgänger-Hilfsmittel gilt und ohne Versicherungskennzeichen genutzt werden darf. Oberhalb dieser Geschwindigkeit greift die Pflicht zu einem Versicherungskennzeichen nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.

Kurz eingeordnet

Die 6-km/h-Grenze bezeichnet die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, bis zu der ein Elektrorollstuhl oder ein anderes Krankenfahrzeug verkehrsrechtlich als Fußgängerhilfe gilt. Entscheidend ist nicht die tatsächlich gefahrene, sondern die technisch mögliche Höchstgeschwindigkeit; Geräte bis 6 km/h benötigen weder Führerschein noch Versicherungskennzeichen noch Zulassung. Damit unterscheidet sich diese Klasse deutlich von Modellen mit einer Bauartgeschwindigkeit über 6 bis maximal 15 km/h, für die eine Versicherungspflicht gilt.

Nutzerinnen und Nutzer von Geräten bis 6 km/h dürfen grundsätzlich Gehwege und Fußgängerzonen befahren, müssen dort in Schrittgeschwindigkeit fahren und haben an Zebrastreifen Vorrang wie Fußgänger. Fehlt ein Gehweg, ist der Fahrbahnrand zu nutzen. Diese Einstufung korrespondiert häufig mit der Klasse A nach DIN EN 12184, also Innenraum-Elektrorollstühlen, auch wenn Norm-Klassifizierung und Straßenverkehrsrecht formal getrennte Regelungssysteme sind. In der Praxis werden Geräte dieser Klasse besonders häufig für Innenräume und barrierefreie Nahbereiche verordnet, in denen weder Straßenverkehr noch längere Außenstrecken eine Rolle spielen.

So begegnet es dir

Vor allem für die Frage, ob überhaupt eine Versicherung nötig ist, wird die 6-km/h-Grenze in der Beratung relevant, ob überhaupt eine Versicherung nötig ist. Wer ein Leihgerät der Krankenkasse hat, sollte die werkseitig eingestellte Höchstgeschwindigkeit nicht eigenmächtig erhöhen lassen, da dies als Umbau gilt und unerwartet eine Versicherungspflicht sowie Haftungsfragen auslösen kann. Auch beim Kauf eines neuen Modells sollte die Bauartgeschwindigkeit im Datenblatt genau geprüft werden, da sie über die verkehrsrechtliche Einstufung entscheidet, nicht die Bezeichnung des Herstellers. Bei Unsicherheit hilft ein Blick in das Typenschild oder die Betriebsanleitung, um die tatsächliche Einstufung zweifelsfrei zu klären.

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Die wichtigsten Fakten

Führerscheinnicht erforderlich
Versicherungskennzeichennicht erforderlich
WegewahlGehweg, ersatzweise Fahrbahnrand
Rechtliche EinordnungFußgänger im Sinne der StVO

Verwandte Begriffe

Fragen und Antworten

Brauche ich für ein 6-km/h-Gerät eine Versicherung?

Nein, für Krankenfahrstühle mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h ist keine Haftpflichtversicherung und kein Versicherungskennzeichen vorgeschrieben.

Darf ich mit 6 km/h auf der Straße fahren?

Nur wenn kein Gehweg vorhanden ist; ansonsten ist die Nutzung des Gehwegs in Schrittgeschwindigkeit vorgesehen.

Kann die Höchstgeschwindigkeit nachträglich erhöht werden?

Technisch ist das bei manchen Modellen möglich, führt aber rechtlich zu einer anderen Einstufung mit Versicherungspflicht und sollte nur in Absprache mit dem Sanitätshaus und dem Kostenträger erfolgen, um spätere Konflikte im Schadensfall zu vermeiden.

Quelle: CareCore.ONE, Elektrorollstuhl im Straßenverkehr · Stand: Oktober 2026