Modellklassen/Bauarten
Elektrorollstuhl mit Aufstehfunktion
Modell mit elektrischer Stehfunktion für Kreislauf und Kommunikation auf Augenhöhe.
- BauformElektrorollstuhl mit Stehmodul
- ZusatznutzenKreislauf, Knochendichte, Augenhöhe
- EinsatzbereichInnen- und Außenbereich je nach Grundmodell
- Kostenträger-Rechtsgrundlage§ 33 SGB V, ärztliche Begründung erforderlich
Kurz gesagt
Die Aufstehfunktion wird meist gesondert medizinisch begründet, da sie über die reine Mobilitätssicherung hinausgeht.
Im Detail
Ein Elektrorollstuhl mit Aufstehfunktion verfügt über ein motorisiertes Sitz- und Rückensystem, das den Nutzer aus der sitzenden in eine stehende oder teilstehende Position bringt, während er weiterhin im Gerät gesichert bleibt. Das dient nicht in erster Linie der freien Fortbewegung im Stehen, sondern gesundheitlichen Zwecken: Druckentlastung der Haut, bessere Durchblutung, Entlastung von Gelenken und Wirbelsäule sowie erleichterter Blick- und Griffzugang in Alltagssituationen wie Küche oder Regal. Die Fahrfunktion selbst entspricht je nach Modell der Klasse A oder B.
Die Verordnung erfordert eine differenzierte ärztliche Begründung, meist unter Einbindung von Ergotherapie oder Physiotherapie, da Aufstehsysteme medizinisch als besonders aufwendig gelten und die Krankenkasse in aller Regel den Medizinischen Dienst zur Begutachtung einschaltet. Geprüft wird insbesondere, ob die gesundheitlichen Vorteile des Stehens, etwa zur Dekubitus- oder Kontrakturprophylaxe, im Einzelfall belegt sind. Marktbeobachtungen zufolge liegen Aufstehrollstühle wegen der zusätzlichen Mechanik häufig deutlich über dem Preis vergleichbarer Standardmodelle, oft im oberen vierstelligen bis fünfstelligen Bereich; verbindlich ist der jeweilige Kostenvoranschlag, die gesetzliche Zuzahlung bleibt unabhängig davon bei maximal 10 Euro.
Abzugrenzen ist die Aufstehfunktion vom Elektrorollstuhl mit Sitzkantelung oder Liegefunktion, der auf Druckentlastung im Liegen statt im Stehen abzielt.
Kennzahlen
| Bauform | Elektrorollstuhl mit Stehmodul |
|---|---|
| Zusatznutzen | Kreislauf, Knochendichte, Augenhöhe |
| Einsatzbereich | Innen- und Außenbereich je nach Grundmodell |
| Kostenträger-Rechtsgrundlage | § 33 SGB V, ärztliche Begründung erforderlich |
| Antragsweg | Verordnung mit gesonderter medizinischer Begründung |
| Zuständigkeit | Gesetzliche Krankenkasse |
Wann diese Option passt
Geeignet für Menschen mit medizinisch begründetem Bedarf an regelmäßiger Druckentlastung, Kontrakturprophylaxe oder verbessertem Zugang zu Alltagssituationen im Stehen, häufig bei Querschnittlähmung oder neurologischen Erkrankungen. Weniger geeignet ohne klare therapeutische Indikation, da die Kassen hier besonders genau prüfen und ein bloßer Komfortwunsch in der Regel nicht ausreicht.
Prüfpunkte vor der Entscheidung
- Therapeutische Begründung der Aufstehfunktion frühzeitig mit Arzt und Physio- oder Ergotherapie abstimmen.
- Sicherungssysteme und Gurte beim Aufstehvorgang bei einer Probefahrt genau prüfen.
- Zeitaufwand für Auf- und Abstehen im Alltag realistisch einschätzen lassen.
- Servicepartner für die zusätzliche Mechanik in der Nähe des Wohnorts klären.
Häufige Fragen
Wird die Aufstehfunktion von der Krankenkasse ohne Weiteres übernommen?
Wegen der höheren Kosten und der komplexeren Technik prüft die Kasse in der Regel besonders genau und schaltet meist den Medizinischen Dienst ein. Eine fundierte, interdisziplinäre Begründung durch Arzt und Therapie erhöht die Erfolgsaussichten deutlich.
Kann ich mit dem Aufstehrollstuhl auch frei im Stehen fahren?
Die Aufstehfunktion dient vorrangig der Positionsänderung am Ort, nicht dem freien Fahren im Stehen; während der Fahrt bleibt der Nutzer meist gesichert im Sitzen. Details zur Bedienung während des Stehvorgangs variieren je nach Modell.
Wie oft am Tag sollte die Aufstehfunktion genutzt werden?
Das hängt vom individuellen medizinischen Bedarf ab und wird idealerweise gemeinsam mit Arzt oder Therapeut festgelegt, allgemeingültige Zahlen gibt es nicht. Eine regelmäßige, dokumentierte Nutzung kann bei künftigen Anträgen zudem als Nachweis dienen.
Offizielle Quelle
pflege-helfer24.de – Elektrorollstuhl Krankenkasse, Kosten & Rezept · Stand: 09/2026
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