Glossar

Elektrorollstuhl

Elektrorollstuhl ist ein Fachbegriff mit klarer Bedeutung und typischen Missverständnissen. Beides steht hier, mit Verweis auf die Praxis.

Definition

Ein Elektrorollstuhl ist ein Rollstuhl mit eigenem Elektroantrieb, der über einen Joystick oder eine Sondersteuerung bedient wird und keine Eigenkraft der Arme benötigt. Er wird nach DIN EN 12184 in Modellklassen A, B und C unterteilt, die sich in Einsatzbereich, Geschwindigkeit und Geländetauglichkeit unterscheiden.

Kurz eingeordnet

Ein Elektrorollstuhl ist ein motorisch angetriebenes Sitzhilfsmittel, das Personen mit eingeschränkter Gehfähigkeit über einen Joystick oder eine Sondersteuerung selbstständig fortbewegt. Rechtlich zählt er zu den Krankenfahrzeugen und wird im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung unter der Produktgruppe 18 geführt. Abzugrenzen ist er vom Zusatzantrieb, der einen vorhandenen Handrollstuhl nur nachrüstet, sowie vom Elektromobil, das eher wie ein Dreirad oder Scooter mit Lenker aufgebaut ist. Bauartbedingt reicht die Spanne von kompakten Innenraummodellen bis zu geländegängigen Outdoor-Ausführungen.

Für die Kostenübernahme ist entscheidend, dass der Elektrorollstuhl im Einzelfall erforderlich ist, weil die Gehfähigkeit dauerhaft oder für einen längeren Zeitraum nicht ausreicht, um den Grundbedarf an Mobilität in der Wohnung und im Nahbereich zu decken. Die Klassifizierung nach DIN EN 12184 in Klasse A, B oder C bestimmt dabei mit, welches Modell für welchen Einsatzbereich technisch geeignet ist und welche Geschwindigkeitsgrenzen (6 km/h oder 15 km/h) gelten.

Was das konkret bedeutet

Als Oberbegriff fällt der Begriff in der Beratung meist zuerst,, bevor Sanitätshaus oder Ärztin die passende Bauart eingrenzen: faltbar für unterwegs, mit Zusatzantrieb für Restfunktionen in den Armen, oder als stabiles Outdoor-Modell für Landbewohner. Wer ein Angebot liest, sollte prüfen, ob Sitzbreite, Tragkraft und Wendekreis zur Wohnsituation passen und ob die Klassifizierung zur gewünschten Nutzung im Straßenverkehr passt. Auch die Frage, ob ein Vertragsmodell der eigenen Kasse infrage kommt oder ob Mehrkosten drohen, gehört in ein solches Erstgespräch, ebenso wie der spätere Wartungs- und Ersatzteilaufwand vor Ort.

Weiterlesen im Themenfeld Modelle & Arten.

Kennzahlen

Rechtsgrundlage§ 33 SGB V (Hilfsmittelanspruch der GKV)
VerzeichnisHilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 18
NormDIN EN 12184 (Klassen A, B, C)

Verwandte Begriffe

Fragen und Antworten

Ist ein Elektrorollstuhl dasselbe wie ein Elektromobil?

Nein. Ein Elektrorollstuhl hat eine individuell anpassbare Sitzschale mit Joystick-Steuerung und wird oft für dauerhafte Mobilitätseinschränkungen verordnet, während ein Elektromobil eher einem Scooter mit Lenker gleicht und häufig für zeitweise eingeschränkte Gehfähigkeit gedacht ist.

Übernimmt die Krankenkasse den Elektrorollstuhl komplett?

Bei medizinischer Notwendigkeit übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten im Rahmen des Festbetrags oder Vertragspreises; Versicherte zahlen in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung nach § 61 SGB V, sofern keine Befreiung vorliegt.

Wer entscheidet, welches Modell verordnet wird?

Ärztin oder Arzt stellen die Verordnung aus, das Sanitätshaus schlägt anhand von Sitzmaßen, Wohnsituation und Mobilitätsbedarf ein passendes Modell vor, und der Medizinische Dienst prüft bei Bedarf, ob die vorgeschlagene Versorgung dem festgestellten Bedarf tatsächlich entspricht.

Quelle: § 33 SGB V, Gesetze im Internet · Stand: Oktober 2026