Glossar
Verordnung / Rezept
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Definition
Die Verordnung, umgangssprachlich Rezept genannt, ist die ärztliche Bescheinigung der medizinischen Notwendigkeit eines Hilfsmittels und die formale Voraussetzung für den Antrag bei der Krankenkasse. Sie sollte Diagnose, Indikation und möglichst bereits die passende Produktgruppe des Hilfsmittelverzeichnisses benennen.
Was dahinter steckt
Die Verordnung, umgangssprachlich Rezept genannt, ist das ärztliche Dokument, mit dem die medizinische Notwendigkeit eines Elektrorollstuhls begründet und der Antrag bei der Krankenkasse erst ermöglicht wird. Sie unterscheidet sich vom Kostenvoranschlag des Sanitätshauses, der das konkrete Modell und den Preis benennt, während die Verordnung die medizinische Diagnose und Funktionseinschränkung dokumentiert, auf die sich § 33 SGB V stützt. Üblich ist die Verordnung durch Hausärztin, Hausarzt oder eine Fachärztin bzw. einen Facharzt, teils ergänzt durch eine ergotherapeutische Stellungnahme zur Sitz- und Steuerungsanpassung.
Für den weiteren Ablauf ist wichtig, dass die Verordnung so konkret wie möglich formuliert ist, etwa mit Angaben zu Gehstrecke, Sitzdauer und vorhandenen Einschränkungen, da die Krankenkasse und gegebenenfalls der Medizinische Dienst anhand dieser Angaben prüfen, ob ein Elektrorollstuhl erforderlich ist und welche Ausstattung medizinisch begründet werden kann. Fehlt eine ausreichende Begründung, verzögert sich die Genehmigung häufig durch Rückfragen. Bei Kindern und Jugendlichen wird zudem meist das voraussichtliche Wachstum berücksichtigt, damit die Verordnung nicht bereits nach kurzer Zeit an geänderte Körpermaße angepasst werden muss.
Was das konkret bedeutet
Sinnvoll ist es, das Sanitätshaus schon vor dem Arzttermin einzubeziehen, damit die Verordnung möglichst passgenau zum vorgesehenen Modell formuliert wird. Wer bereits weiß, dass eine Sondersteuerung oder Sitzkantelung notwendig ist, sollte dies der Ärztin oder dem Arzt frühzeitig und aktiv mitteilen, damit es in der Verordnung ausdrücklich erwähnt wird. Eine Kopie der Verordnung sollte zudem aufbewahrt werden, da sie im weiteren Verfahren, etwa bei einem Widerspruch, häufig erneut angefordert wird.
Weiterlesen im Themenfeld Krankenkasse & Kostenübernahme.
Verwandte Begriffe
- § 33 SGB V
- Genehmigung durch die Krankenkasse
- Ergotherapie
- Elektrorollstuhl
- Pflegehilfsmittel
- Sitzbreite
- Lithium-Ionen-Akku
- Wiedereinsatz (Hilfsmittel)
- Bordsteinhöhe
Fragen und Antworten
Wer darf einen Elektrorollstuhl verordnen?
In der Regel Hausärztinnen und Hausärzte oder Fachärztinnen und Fachärzte, häufig ergänzt durch eine Stellungnahme aus Physio- oder Ergotherapie zur genauen Ausstattung.
Wie detailliert muss die Verordnung sein?
Je konkreter die Angaben zu Diagnose, Gehstrecke und Sitzanforderungen sind, desto schneller kann die Krankenkasse den Antrag ohne Rückfragen prüfen.
Was mache ich, wenn die Verordnung abgelehnt wird?
Gegen eine Ablehnung der Kasse kann fristgerecht Widerspruch eingelegt werden; oft hilft eine ergänzende ärztliche oder ergotherapeutische Stellungnahme, die den Bedarf präziser belegt.
Quelle: § 33 SGB V, Gesetze im Internet · Stand: Oktober 2026
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