Glossar

Pflegehilfsmittel

Kurze Definition, Einordnung, verwandte Begriffe: Diese Seite ist der Einstieg zu Pflegehilfsmittel.

Definition

Pflegehilfsmittel sind Gegenstände, die die Pflege erleichtern oder Beschwerden lindern, und werden von der Pflegekasse nach § 40 SGB XI bezuschusst. Der Elektrorollstuhl selbst zählt meist zu den Hilfsmitteln der Krankenkasse nach § 33 SGB V, nicht zu den klassischen Pflegehilfsmitteln.

Was dahinter steckt

Pflegehilfsmittel sind Gegenstände, die die Pflege zu Hause erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen und nach § 40 SGB XI von der Pflegekasse übernommen werden können, sofern ein Pflegegrad vorliegt. Man unterscheidet zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, etwa Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, von technischen Pflegehilfsmitteln wie Pflegebetten oder Hausnotrufsystemen. Der Elektrorollstuhl selbst zählt in der Regel nicht zu den Pflegehilfsmitteln, sondern wird als Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich über die Krankenkasse nach § 33 SGB V verordnet.

Bei den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln übernimmt die Pflegekasse Kosten bis zu einem monatlichen Höchstbetrag, bei technischen Pflegehilfsmitteln fällt für Volljährige eine Zuzahlung von zehn Prozent an, begrenzt auf einen Höchstbetrag je Hilfsmittel; die Pflegekasse kann davon bei Härtefällen befreien. Die Zuzahlung zu Pflegehilfsmitteln läuft getrennt von der Zuzahlung zum Elektrorollstuhl und wird bei der Pflegekasse, nicht bei der Krankenkasse, geltend gemacht.

Was das konkret bedeutet

Häufig wird verwechselt, dass der Elektrorollstuhl über die Pflegekasse laufe, tatsächlich ist meist die Krankenkasse zuständig. Klären Sie frühzeitig, welche Kasse für welchen Teil der Versorgung zuständig ist, um Doppelanträge oder Zuständigkeitslücken zu vermeiden. Notieren Sie sich Ansprechpartner und Aktenzeichen beider Kassen getrennt, das erleichtert spätere Rückfragen erheblich.

Vertiefung und aktuelle Beiträge im Themenfeld Krankenkasse & Kostenübernahme.

Kennzahlen

VerbrauchsmittelErstattung monatlich begrenzt (§ 40 Abs. 2 SGB XI)
Technische PflegehilfsmittelZuzahlung 10 %, gedeckelt je Hilfsmittel
VoraussetzungAnerkannter Pflegegrad

Verwandte Begriffe

Was oft gefragt wird

Zählt der Elektrorollstuhl zu den Pflegehilfsmitteln?

In aller Regel nein. Er ist ein Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich und wird über die Krankenkasse nach § 33 SGB V beantragt, nicht über die Pflegekasse.

Wie hoch ist die Zuzahlung zu technischen Pflegehilfsmitteln?

Volljährige zahlen zehn Prozent des Preises, gedeckelt auf einen Höchstbetrag je Hilfsmittel, an die abgebende Stelle, sofern keine Befreiung wegen Überschreitung der Belastungsgrenze vorliegt.

Können auch geliehene Pflegehilfsmittel zuzahlungspflichtig sein?

Die Pflegekasse stellt technische Pflegehilfsmittel vorrangig leihweise zur Verfügung; die Zuzahlungsregel gilt unabhängig davon, ob das Hilfsmittel gekauft oder geliehen wird.

Quelle: § 40 SGB XI, lxgesetze.de · Stand: Oktober 2026