Glossar
Eigenanteil
Was Eigenanteil bedeutet, lässt sich in einem Satz sagen — die Einordnung dahinter ist entscheidend. Hier steht beides, kurz und nachvollziehbar.
Definition
Der Eigenanteil ist der Teil der Kosten, den Nutzer selbst tragen, weil er über die Kostenübernahme der Krankenkasse hinausgeht, etwa bei Wunschausstattung, Komfortmerkmalen oder Modellen oberhalb des vertraglich vereinbarten Preises. Er ist von der gesetzlichen Zuzahlung nach § 61 SGB V zu unterscheiden.
Kurz eingeordnet
Der Eigenanteil bezeichnet den Teil der Hilfsmittelkosten, den der Versicherte selbst trägt, weil er über die gesetzliche Zuzahlung hinausgeht oder auf einer freiwilligen Höherausstattung beruht. Er ist streng von der Zuzahlung zu unterscheiden: Die Zuzahlung ist der gesetzlich vorgeschriebene, geringe Pflichtbetrag bei der Kassenversorgung, während der Eigenanteil im Alltagssprachgebrauch oft die größere, freiwillig übernommene Differenz meint, etwa wenn ein Nutzer ein höherwertiges Modell als das medizinisch notwendige wählt.
Ein Eigenanteil entsteht typischerweise bei Sonderausstattung, aufwendigerem Design, zusätzlichem Komfortzubehör oder wenn die Kasse nur eine Mehrkostenregelung zum wirtschaftlichen Vergleichsprodukt bewilligt. Er ist auch bei Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI relevant, wo Volljährige zehn Prozent des Preises bis zu einer Obergrenze je Hilfsmittel selbst tragen. Wichtig für die Praxis: Ein Eigenanteil muss vor der Bestellung schriftlich vereinbart werden, damit später keine unklaren Nachforderungen entstehen.
So begegnet es dir
Lassen Sie sich vom Sanitätshaus vor der Bestellung schriftlich aufschlüsseln, welcher Teil des Preises von der Kasse übernommen wird und welcher als Eigenanteil bei Ihnen verbleibt. Bei Unsicherheit lohnt ein Vergleich zwischen der Kassenstandardversorgung und dem gewünschten Modell, um die tatsächliche Differenz einschätzen zu können. Fragen Sie außerdem nach, ob Ratenzahlung für den Eigenanteil möglich ist, viele Anbieter bieten hierfür individuelle Lösungen an.
Vertiefung und aktuelle Beiträge im Themenfeld Kosten & Preise.
Das gehört dazu
- Zuzahlung
- Festbetrag
- Genehmigung durch die Krankenkasse
- Lithium-Ionen-Akku
- Widerspruch
- 15-km/h-Grenze
- § 33 SGB V
- Hilfsmittelverzeichnis
- Stehfunktion
Häufige Fragen
Ist der Eigenanteil bei jedem Elektrorollstuhl gleich hoch?
Nein, er hängt vom gewählten Modell, der Ausstattung und der Differenz zur wirtschaftlichen Vergleichsversorgung ab und wird im Einzelfall zwischen Sanitätshaus und Krankenkasse geklärt.
Kann ich den Eigenanteil vermeiden?
Wenn Sie ein im Hilfsmittelverzeichnis gelistetes, medizinisch ausreichendes Modell ohne zusätzliche Komfortwünsche wählen, bleibt es in der Regel bei der gesetzlichen Zuzahlung ohne weiteren Eigenanteil.
Muss der Eigenanteil vorab feststehen?
Ja, seriöse Anbieter legen die Kostenaufteilung vor Vertragsabschluss offen, damit keine überraschenden Nachforderungen entstehen.
Quelle: § 40 SGB XI, lxgesetze.de · Stand: Oktober 2026
Nächster Schritt
Kostenlos Angebote vergleichen