Glossar
Reparaturkosten
Diese Glossarseite erklärt Reparaturkosten so, dass sich Angebote, Verträge und Fachtexte damit sicher lesen lassen.
Definition
Reparaturkosten entstehen bei Verschleiß oder Defekten an Motor, Elektronik, Akku oder Fahrwerk und werden bei genehmigten Kassengeräten teilweise vom Kostenträger übernommen, sofern ein Wartungs- oder Reparaturantrag gestellt wird. Bei selbst finanzierten Geräten trägt der Nutzer die Kosten in der Regel selbst.
Einordnung
Reparaturkosten entstehen, wenn ein bereits eingetretener Defekt am Elektrorollstuhl behoben werden muss, im Unterschied zur vorbeugenden Wartung. Bei kassenfinanzierter Versorgung gehört die Instandsetzung nach § 33 SGB V grundsätzlich zur fortlaufenden Leistungspflicht der Krankenkasse, solange der medizinische Bedarf am Hilfsmittel fortbesteht; das Sanitätshaus rechnet die Reparatur in solchen Fällen häufig direkt mit der Kasse ab, ohne dass der Versicherte in Vorleistung gehen muss.
Eigene Kosten können anfallen, wenn der Schaden nachweislich durch unsachgemäßen Gebrauch, Fremdverschulden oder einen Unfall entstanden ist, hier prüft die Kasse im Einzelfall, ob eine Haftpflichtversicherung eines Dritten oder der Nutzer selbst aufkommt. Läuft noch eine Herstellergarantie oder gesetzliche Gewährleistung, sollte zunächst geprüft werden, ob der Defekt darüber abgedeckt ist, bevor die Krankenkasse eingeschaltet wird. Wird eine Reparatur von der Kasse abgelehnt, kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.
So begegnet es dir
Melden Sie einen Defekt möglichst zeitnah beim versorgenden Sanitätshaus, da eine schnelle Meldung Folgeschäden und längere Ausfallzeiten vermeiden kann. Bewahren Sie bei Unfallschäden Fotos und eine kurze Schilderung des Hergangs auf, das erleichtert die Klärung der Zuständigkeit. Fragen Sie zudem nach einem Ersatzgerät für die Reparaturdauer, viele Sanitätshäuser halten dafür Leihgeräte bereit.
Weiterlesen im Themenfeld Kosten & Preise.
Weiterlesen
- Wartung
- Garantie
- Widerspruch
- Elektrorollstuhl
- Beleuchtung nach StVZO
- Wendekreis
- 6-km/h-Grenze
- Steigfähigkeit
- Joystick-Steuerung
Häufige Fragen
Muss ich Reparaturen an meinem Kassenrollstuhl selbst bezahlen?
Bei normalem Verschleiß und fortbestehendem medizinischem Bedarf in der Regel nicht, die Krankenkasse trägt die Kosten nach § 33 SGB V; anders kann es bei unsachgemäßem Gebrauch oder Fremdverschulden aussehen.
Was mache ich bei einem Unfallschaden?
Klären Sie zunächst, ob eine Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers greift, informieren Sie parallel das Sanitätshaus und dokumentieren Sie den Schaden möglichst genau.
Was tue ich, wenn die Kasse die Reparatur ablehnt?
Gegen eine Ablehnung kann innerhalb der Frist Widerspruch eingelegt werden, ergänzt durch eine ärztliche oder ergotherapeutische Begründung, warum die Reparatur medizinisch notwendig ist.
Quelle: Assistenztreff, Hilfsmittel: Anschaffung, Wartung, Reparatur · Stand: Oktober 2026
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