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Beratung im Sanitätshaus: Checkliste mit 20 Fragen vor der Elektrorollstuhl-Versorgung

· geprüft am · Redaktion

Beratungsgespräch zur Elektrorollstuhl-Anpassung im Sanitätshaus
Kurz zusammengefasst

  • Eine gute Beratung im Sanitätshaus klärt Sitzmaße, Steuerung, Einsatzort, Transportfähigkeit und Kostenübernahme, bevor ein Modell festgelegt wird.
  • Die ärztliche Verordnung muss Diagnose, Hilfsmittelnummer und Begründung enthalten, warum ein schwächeres Hilfsmittel nicht ausreicht.
  • Rechtsgrundlage der Kostenübernahme ist § 33 SGB V; die Kasse entscheidet innerhalb von drei bis fünf Wochen (Quelle: § 13 Abs. 3a SGB V, Stand: 09/2026).
  • Der gesetzliche Eigenanteil beträgt 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Hilfsmittel (Quelle: § 61 SGB V, Stand: 09/2026).
  • 20 konkrete Fragen zu Sitzposition, Akku, Wendekreis und Wartung helfen, keinen wichtigen Punkt im Beratungsgespräch zu vergessen.

Eine vollständige Beratung im Sanitätshaus klärt vor der Verordnung Sitzmaße, Steuerung, Einsatzumgebung, Transportfähigkeit und die voraussichtliche Kostenübernahme. Wer die zentralen Fragen vorab kennt, vermeidet Nachbesserungen und verkürzt den Weg von der Verordnung bis zur Auslieferung.

Die folgende Checkliste bündelt die 20 wichtigsten Fragen aus vier Themenblöcken: körperliche Voraussetzungen, technische Ausstattung, Einsatzumgebung und Finanzierung. Sie ersetzt kein individuelles Beratungsgespräch, gibt aber eine Struktur vor, mit der sich das Gespräch im Sanitätshaus gezielt vorbereiten lässt.

Welche Fragen klären die körperlichen Voraussetzungen?

Am Anfang der Beratung steht die Einschätzung von Sitzstabilität, Kraft in Armen und Rumpf sowie der Bedienfähigkeit, weil davon abhängt, welche Steuerung und Sitzausstattung infrage kommen.

  1. Kann die Person ohne fremde Hilfe aufrecht sitzen, oder ist eine Sitzkantelung nötig?
  2. Reicht die Kraft in Armen und Händen für eine Joystick-Steuerung, oder ist eine Sondersteuerung erforderlich?
  3. Besteht Bedarf an einer Stehfunktion für Therapie oder Alltag?
  4. Welche Kopfstütze und Beinstütze werden benötigt?
  5. Ist ein Gurtsystem für zusätzliche Sicherheit im Sitz notwendig?

Welche technischen Fragen gehören auf die Checkliste?

Die Technik entscheidet über Alltagstauglichkeit: Antriebsart, Reichweite, Wendekreis und Sitzbreite müssen zum Körperbau und zur Wohnsituation passen.

  1. Passt ein Hinterradantrieb, Mittelradantrieb oder Vorderradantrieb besser zum Einsatzgebiet?
  2. Wie groß ist der Wendekreis im Vergleich zu Türbreiten und Fluren zuhause?
  3. Welche Sitzbreite und Tragkraft sind erforderlich?
  4. Wie hoch ist die Steigfähigkeit, und passt sie zu vorhandenen Rampen oder Gefällen?
  5. Welche maximale Bordsteinhöhe überwindet das Modell sicher?
  6. Ist eine Beleuchtung nach StVZO vorhanden, falls der Rollstuhl im Straßenverkehr genutzt wird?

Welche Fragen betreffen Einsatzort und Alltag?

Ob ein Modell für drinnen, draußen oder beides gedacht ist, bestimmt Klasse, Reifen und Bodenfreiheit – deshalb gehört die Einsatzumgebung früh ins Gespräch.

  1. Wird der Rollstuhl überwiegend indoor, outdoor oder gemischt genutzt?
  2. Muss das Modell für den Transport im Auto zerlegbar oder faltbar sein?
  3. Ist zuhause eine Rampe vorhanden oder nachrüstbar?
  4. Welche Reichweite wird für einen typischen Tagesablauf benötigt?
  5. Ist eine Begleitung durch Ergotherapie zur Einweisung in die Steuerung vorgesehen?
Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Sanitätshaus, Ergotherapie oder behandelnde Ärztin bzw. Arzt. Die Checkliste dient der Vorbereitung auf das Beratungsgespräch, nicht dessen Ersatz.

Welche Fragen klären Kostenübernahme und Verordnung?

Vor der Bestellung sollte feststehen, welche ärztliche Verordnung vorliegt, welche Kasse zuständig ist und welcher Eigenanteil anfällt, damit keine unerwarteten Kosten entstehen.

  1. Enthält die Verordnung Diagnose, Hilfsmittelnummer und Begründung für die konkrete Ausstattung?
  2. Wie hoch fällt der gesetzliche Eigenanteil nach § 61 SGB V aus – 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € (Quelle: § 61 SGB V, Stand: 09/2026)?
  3. Ist eine Genehmigung der Krankenkasse vor Lieferung erforderlich?
  4. Welche Garantie- und Wartungsleistungen sind im Angebot des Sanitätshauses enthalten?

Über den vollständigen Antrag muss die Krankenkasse innerhalb von drei Wochen entscheiden, bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen (Quelle: § 13 Abs. 3a SGB V, Stand: 09/2026). Ein spezialisiertes Sanitätshaus stellt die Verordnung meist gemeinsam mit der Praxis zusammen, damit keine Angaben fehlen.

Themenblock Zentrale Frage Beteiligte
Körperliche Voraussetzungen Welche Steuerung ist möglich? Ärztin/Arzt, Ergotherapie
Technik Welcher Antrieb und Wendekreis passen? Sanitätshaus
Einsatzort Indoor, outdoor oder beides? Betroffene, Angehörige
Finanzierung Welche Kasse übernimmt was? Krankenkasse, Sanitätshaus

Ein Vergleich mehrerer Anbieter im Anbieterverzeichnis zeigt, welches Sanitätshaus auf die eigene Diagnose spezialisiert ist. Die voraussichtlichen Eigenanteile lassen sich vorab mit dem Elektrorollstuhl-Kostenrechner überschlagen.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Beratung im Sanitätshaus?

Ein Erstgespräch dauert meist 30 bis 60 Minuten, eine Anpassung mit Probefahrt kann deutlich länger in Anspruch nehmen, wenn Sondersteuerung oder Sitzsystem individuell eingestellt werden müssen.

Muss ich zur Beratung eine Verordnung mitbringen?

Nicht zwingend für das Erstgespräch, für die Bestellung und den Antrag bei der Krankenkasse ist die vollständige ärztliche Verordnung aber erforderlich.

Kann ich mehrere Modelle vor der Entscheidung testen?

Ja, eine Probefahrt mit mehreren infrage kommenden Modellen ist üblich und wird im Beitrag zur Probefahrt und Anpassung ausführlich beschrieben.

Was passiert, wenn die Beratung ergibt, dass ein anderes Hilfsmittel besser passt?

Dann passt das Sanitätshaus die Verordnungsempfehlung an – etwa zu einem Zusatzantrieb oder Elektromobil – und bespricht dies mit der verordnenden Praxis.

Quellen und Stand

  • Sozialgesetzbuch V, § 33 Hilfsmittel, Bundesministerium der Justiz, dejure.org, Stand: 09/2026
  • pflege.net: Elektrorollstuhl Krankenkasse 2026 – Wer zahlt, was zahlt sie, wie beantragen?, pflege.net, Stand: 09/2026
  • joviva.de: Elektrischer Rollstuhl Krankenkasse – Kosten und Antrag, joviva.de, Stand: 09/2026

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