Kostenträger & Verfahren
Private Unfallversicherung
Ergänzende Leistung je nach individuellem Vertrag.
- RechtsgrundlageIndividueller Versicherungsvertrag
- VoraussetzungBestehende private Unfallversicherung mit passender Klausel
- LeistungsartEinmalzahlung oder Kostenerstattung je nach Vertrag
- KombinierbarkeitErgänzend zur gesetzlichen Krankenkasse möglich
Kurz gesagt
Ob und in welcher Höhe eine private Unfallversicherung leistet, hängt vollständig von den individuellen Vertragsbedingungen ab.
Einordnung
Eine private Unfallversicherung kann ergänzend oder anstelle gesetzlicher Träger einspringen, wenn ein Unfall zu dauerhaften Mobilitätseinschränkungen geführt hat und der Versicherte einen entsprechenden Vertrag mit Leistungen für Hilfsmittel oder eine Invaliditätsleistung abgeschlossen hat. Anders als die Berufsgenossenschaft ist die private Unfallversicherung nicht an einen Arbeits- oder Wegeunfall gebunden, sondern greift grundsätzlich bei jedem versicherten Unfallereignis, etwa in der Freizeit, im Haushalt oder beim Sport, sofern die Vertragsbedingungen erfüllt sind. Die konkrete Leistung hängt stark vom individuell vereinbarten Tarif ab und ist nicht gesetzlich einheitlich geregelt.
Der Ablauf richtet sich nach den Versicherungsbedingungen: Der Unfall muss fristgerecht gemeldet, ärztlich dokumentiert und oft durch ein Gutachten zur Invaliditätshöhe bewertet werden, bevor eine Kapitalleistung oder ein Hilfsmittelzuschuss ausgezahlt wird. Viele private Unfallversicherungen zahlen eine einmalige Kapitalleistung statt einer direkten Sachleistung, die der Versicherte dann selbst für den Elektrorollstuhl einsetzen kann; ob und in welcher Höhe Hilfsmittel explizit im Vertrag genannt sind, unterscheidet sich je nach Anbieter und Tarif erheblich. Pauschale Preis- oder Leistungsangaben lassen sich hier wegen der Vertragsvielfalt nicht seriös nennen.
Gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft ist die private Unfallversicherung eine freiwillige, individuell abgeschlossene Zusatzabsicherung und ersetzt nicht automatisch die Zuständigkeit von Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft für die eigentliche Hilfsmittelversorgung.
Die wichtigsten Fakten
| Rechtsgrundlage | Individueller Versicherungsvertrag |
|---|---|
| Voraussetzung | Bestehende private Unfallversicherung mit passender Klausel |
| Leistungsart | Einmalzahlung oder Kostenerstattung je nach Vertrag |
| Kombinierbarkeit | Ergänzend zur gesetzlichen Krankenkasse möglich |
| Antragsweg | Meldung des Versicherungsfalls beim Versicherer |
| Zuständigkeit | Privater Versicherer |
Für wen geeignet
Relevant für Menschen, die eine private Unfallversicherung mit entsprechenden Leistungen abgeschlossen haben und deren Mobilitätseinschränkung Folge eines versicherten Unfalls ist, unabhängig davon, ob dieser beruflich oder privat war. Ohne bestehenden Vertrag oder bei Einschränkungen durch Krankheit statt Unfall ist die private Unfallversicherung nicht einschlägig.
Prüfpunkte vor der Entscheidung
- Vertragsbedingungen genau prüfen, ob und in welchem Umfang Hilfsmittel wie Elektrorollstühle mitversichert sind.
- Melde- und Nachweisfristen nach dem Unfall unbedingt einhalten, um Ansprüche nicht zu verlieren.
- Klären, ob eine einmalige Kapitalleistung oder eine direkte Kostenübernahme vorgesehen ist.
- Parallel prüfen, ob zusätzlich gesetzliche Träger wie Kranken- oder Unfallversicherung zuständig sind.
Was oft gefragt wird
Ersetzt die private Unfallversicherung die Krankenkasse?
Nein, sie tritt in der Regel ergänzend hinzu und ersetzt nicht die grundsätzliche Zuständigkeit der Krankenkasse oder gegebenenfalls der Berufsgenossenschaft für die Hilfsmittelversorgung. Eine parallele Antragstellung bei allen infrage kommenden Trägern ist sinnvoll.
Zahlt die private Unfallversicherung immer eine Sachleistung wie den Rollstuhl direkt?
Viele Tarife sehen stattdessen eine Kapitalleistung vor, über deren Verwendung der Versicherte frei entscheidet. Ob und wie Hilfsmittel konkret abgedeckt sind, steht im individuellen Versicherungsvertrag und sollte dort nachgelesen werden.
Was muss ich nach einem Unfall zuerst tun, um Ansprüche zu sichern?
Der Unfall sollte zeitnah der Versicherung gemeldet und ärztlich dokumentiert werden, da viele Verträge feste Meldefristen vorsehen. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen zeigt, welche Nachweise und Fristen im Einzelfall gelten.
Offizielle Quelle
Gesetze im Internet – § 33 SGB VII (zur Abgrenzung) · Stand: 09/2026
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